Handyvertrag kündigen – Ratgeber für Österreich
Die einzelnen Mobilfunkanbieter unterbieten sich bei ihren Tarifen in Kombination mit den unterschiedlichen Verträgen immer mehr. Daher sollten die Kunden genau hinschauen und rechtzeitig reagieren, wenn sie ein besseres Angebot entdecken. Hierfür müssen sie ihren alten Vertrag kündigen. Der folgende Text erläutert, was es hierbei zu beachten gilt und wann der perfekte Zeitpunkt ist.
Wann sollte man einen Handyvertrag kündigen?
Sehr häufig geben die Mobilfunkanbieter sehr günstige Konditionen, die allerdings nur für 12 oder 24 Monategelten. Wer vor Ablauf des Vertrages nicht kündigt, muss in vielen Fällen im Folge-Vertrag deutlich mehr bezahlen. Dabei bekommt er dieselbe Leistung. Daher ist es sehr wichtig, den Zeitpunkt nicht zu verpassen und rechtzeitig das passende Schreiben aufzusetzen. Ein weiterer Grund für eine mögliche Kündigung kann sein, dass ein anderer Anbieter ganz einfach bessere beziehungsweise günstigere Konditionen anbietet.
Vielfach spielt vor allem das enthaltene Internetvolumen eine Rolle. Immer unwichtiger wird dagegen eine SMS-Flatrate, da die meisten Menschen eher über diverse Messenger-Dienste wie zum Beispiel WhatsApp miteinander kommunizieren. Daher ist es sehr wichtig, einen Vertrag auszusuchen, der die für einen selber perfekten Inhalte hat.
Auf welche Weise kann ich den Handyvertrag kündigen: schriftlich oder auch mündlich?
Es reicht leider nicht aus, einfach bei dem eigenen Mobilfunkanbieter anzurufen und zu sagen, dass der Vertrag gekündigt werden soll. Vielmehr muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass entweder eine E-Mail oder aber ein Brief geschrieben werden muss. Viele Anbieter nehmen sogar ein digitales Schreiben nicht an und verlangen eine Kündigung per Post mit Unterschrift des Kunden. Wichtig ist, dass dieses per Einschreiben gesendet wird. Denn dann kann der Kunde zum einen nachweisen, dass er den Brief pünktlich abgeschickt hat und kann sich zudem auch sicher sein, dass er nicht versehentlich vom Anbieter übersehen wird.
Das Schreiben muss in vielen Fällen unterschrieben werden, da die Unterschrift aus rechtlicher Sicht für die sogenannte Willenserklärung des Kunden steht. Denn wenn dieser per Email kündigt, kann der Empfänger behaupten, dass diese gar nicht von der angegeben Person stammt und von jemand anders verfasst wurde.
Wann sollte die Kündigung des Handyvertrags erfolgen?
Wer sich dazu entschieden hat seinen aktuellen Handyvertrag zu kündigen, muss hierfür den passenden Zeitpunkt wählen. Denn sonst kann es passieren, dass er sich automatisch und vielleicht sogar zu deutlichen teureren Konditionen verlängert. Um den spätesten Zeitpunkt nicht zu verpassen, sollte der Kunde am besten schon bei Abschluss eines neuen Handyvertrages nachfragen, wann die Kündigungsfrist ist. Diesen Tag markiert er sich in seinem Handy oder in seinem Kalender und kann so sicher sein, dass er ihn nicht verpasst.
Zumeist gibt es eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen. Es muss auch nicht bis zum letzten Tag gewartet werden. Es ist theoretisch sogar möglich, direkt nach Vertragsabschluss zu kündigen. Denn der Kunde muss hierfür keinen Grund angeben. Für diese sehr frühe Kündigung spricht unter anderem auch, dass rechtlich gesehen nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern auf dem Poststempel beziehungsweise der Eingangsstempel bei dem Anbieter zählt. Wer vorzeitig kündigt, muss sich also keine Sorgen machen, ob der Brief rechtzeitig bei dem Empfänger ankommt.
Um eine schriftliche Bestätigung bitten
Seriöse Anbieter bestätigen nach Eingang des Schreibens automatisch die Kündigung des Kunden. Häufig wird in dem Rückbrief mit einem verbesserten Angebot versucht, ihn dennoch vom Bleiben zu erzeugen. Es gibt aber auch Anbieter, die die Kündigung nicht bestätigen. Daher sollte der Kunde in seinem Schreiben gezielt darum bitten. Dadurch ist der Vorgang für beide Seiten geklärt. Wenn der Kunde nach einem Monat immer noch keine Bestätigung seiner Kündigung erhalten hat, sollte er noch einmal bei dem Anbieter nachhaken. Denn das ist sein gutes Recht, das er auch nutzen sollte.
Was gibt es noch bei der Kündigung zu beachten?
Die Kündigung muss kein langes Schreiben sein. Hier reicht ein sogenannter Dreizeiler aus, indem alle relevanten Daten stehen. Wer das Datum nicht weiß, an dem sein Handyvertrag ausläuft, findet dies auf dem ersten Schreiben des Anbieters oder ruft diesen ganz einfach an und fragt nach. In dem Brief kann auch stehen: „zum nächstmöglichen Termin“. Denn dann muss der Anbieter selber schauen, wann dieser erreicht ist. Der Kunde hat hingegen trotzdem seinen Part erfüllt und muss sich darüber keine Gedanken machen. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass er alle relevanten Daten in dem Brief unterbringt, und zwar:
- die Kundennummer
- die Vertragsnummer
- das Datum des Schreibens
- die eigene Adresse
- die Adresse des Mobilfunkanbieters
- die eigene Handynummer und
- das Datum der Kündigung
Wie bereits erwähnt, sollte in dem Schreiben gezielt darauf hingewiesen werden, dass der Anbieter die Kündigung bestätigt. Dies wird er aber nur tun, wenn sich alle relevanten Daten (siehe oben) in der Kündigung befinden.