Telefon und Internet ummelden – so geht’s richtig

Wer umzieht, muss nicht nur seinen Wohnort ummelden. In der Regel steht auch die Ummeldung des Telefon- und Internetanschlusses an. Was dabei genau zu beachten ist, erfahren Umziehende hier.

Ein Wohnortwechsel ist mit viel Stress und zahlreichen Erledigungen verbunden. Dabei ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten und rechtzeitig die erforderlichen Schritte des Umzugs zu unternehmen. Damit die Ummeldung von Telefon und Internet reibungslos verläuft, gibt es im Folgenden die wichtigsten Infos zu dem Thema.

Rechtzeitig an das Ummelden von Telefon und Internet denken

Angenommen jemand arbeitet im Home-Office oder ist aus einem anderen wichtigen Grund täglich auf ein funktionierendes Telefon und Internet angewiesen. Wenn diese Person umzieht und nicht frühzeitig an die Ummeldung von Internet und Telefon gedacht hat, ist Ärger vorprogrammiert.

Wer seinen Wohnort wechseln möchte, sollte also die Vertragsunterlagen heraussuchen und sich über die Netzbereitstellung am neuen Wohnort oder über die Kündigungsfristen und einen neuen Anbieter informieren. Nur so läuft an der neuen Adresse alles zum gewünschten Zeitpunkt weiter.

Bestimmte Unternehmen bieten ihren Kunden einen Umzugsservice an. Zumindest ist bei den meisten Netzanbietern die Übertragung des bereits bestehenden Vertrages an den neuen Wohnort ohne Aufwand möglich. Wer mit einem mobilen LTE-Router im Netz surft, muss den Internetwürfel einfach nur ausstecken und im neuen Zuhause an das Stromnetz anschließen. Bezüglich der Adressänderung reicht eine Benachrichtigung an den Anbieter völlig aus.

Manchmal aber ist die Bereitstellung von Telefon und Internet am neuen Wohnort nicht möglich, da der Anbieter dort seine Dienstleistungen nicht anbietet. In diesem Fall sind eine Vertragskündigung und der Wechsel zur Konkurrenz notwendig. Generell dauern Ab- und Neuanmeldungen etwas Zeit. Sie gehen mit Kündigungsfristen einher und basieren oft auf einer Mindestvertragsdauer.

Internet ummelden – so geht’s

Bindungsfrist prüfen

Sobald die ersten Pläne für den Umzug gemacht werden, gilt es, den bisherigen Vertrag rund um Internet und Telefon zu prüfen. Normalerweise dauert die Bindungsfrist für den Internetanschluss 24 Monate. Jedoch gibt es auch Anschlüsse, die ohne Bindung einhergehen. Die genauen Fristen stehen im Vertrag oder lassen sich über die Hotline und Webseite des Anbieters ermitteln.

Ist die Bindungsfrist vorbei, ist der Vertrag kündbar, sodass Umziehende auf eine Ummeldung verzichten können.

Standort prüfen

Wenn die Bindungsfrist noch gültig ist, sollten Umzugswillige überprüfen, ob der Anbieter und die vereinbarten Leistungen überhaupt am neuen Standort zur Verfügung stehen. Eine vorzeitige Kündigung greift nämlich nur, wenn dies nicht der Fall ist. Falls der gleiche Leistungsumfang besteht, kann Vertrag bestehen bleiben. Es ist jedoch wichtig, den Anbieter über den Umzugszeitpunkt und die neue Anschrift zu informieren. Bedingt durch den Wohnortwechsel stellen sich keine Änderungen bei der Vertragslaufzeit oder den Vertragsinhalten ein.

Für das Prüfen der Verfügbarkeit stellen Internetanbieter in Österreich online detaillierte Informationen und Karten bereit. Außerdem lässt sich dank einer dienstleisterunabhängigen SpeedMap evaluieren, welche Geschwindigkeiten vor Ort verfügbar sind.

Entgelte und Kündigungsfristen

Anbieter dürfen für die Bereitstellung ihrer Leistung am neuen Wohnort ein Entgelt verlangen. Es darf aber nicht höher als die gängigen Aktivierungsgebühren sein.

Wenn der alte Anbieter nicht die gleichen Leistungen am neuen Standort erbringen kann, ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats möglich. Die Kündigung ist im Falle eines Wohnortwechsels auch möglich, wenn noch eine Bindungsfrist besteht. Falls ein Modem zum Vertrag gehört, darf der Anbieter dafür eine Abschlagszahlung verlangen.

Ist eine Übertragung des Anschlusses möglich?

Telefon- und Internetanschlüsse lassen sich auf Wunsch auch an den Nachmieter übertragen. In diesem Fall übernimmt der Nachmieter als Neukunde den laufenden Vertrag des weggezogenen Altkunden. Da der Nachmieter jedoch für bestehende Verbindlichkeiten haftet, gestaltet sich dieser Prozess für ihn aus rechtlicher Sicht problematischer als eine Neuanmeldung. Sollte zusätzlich ein Internetanschluss beim Telefonanbieter vorhanden sein, wird mit der Übertragung des Festnetzanschlusses meist auch der zugehörige Internetanschluss übertragen.